Baueinreichung – Auf zur Behörde!

Alle sind glücklich, zufrieden und voller Tatendrang – der perfekte Moment, um endlich loszulegen! Die 3-D-Visualisierung des neuen Hauses war das Sahnehäubchen auf dem (K)I. Doch halt! Da war doch noch etwas: die berühmte „höhere Instanz“ – ein Begriff, den Sie in Ihrem Unternehmen sicher schon mal gehört haben, oder?

Jetzt heißt es: Ärmel hochkrempeln! Der Umbau will schließlich auf den Weg gebracht werden. Dazu gehört das Einreichen des vollständigen Bauprojekts: Einreichplan, Baubeschreibung, Energieausweis, Bauansuchen und was sonst noch alles auf die To-Do-Liste gehört. Und das alles bei der zuständigen Baubehörde der ersten Instanz. Ach ja, und nicht zu vergessen: Die Suche nach möglichen Förderungen – wer würde da schon „nein“ sagen?

Bevor wir uns ins bürokratische Getümmel stürzen, müssen wir jedoch erst die Grenzverhandlung überstehen. Denn ohne das „Ja“ der Nachbarn zu den vermessenen Grundstücksgrenzen läuft gar nichts! Zum Glück haben wir in unserer Nachbarschaft ein seit Jahrzehnten gewachsenes, fantastisches Miteinander. Das erleichtert die Sache ungemein!

Jetzt heißt es, sich in Geduld üben – ja, dank der höheren Instanz! 😉 Aber hey, warum nicht die Wartezeit bis zur Baugenehmigung sinnvoll nutzen? Schließlich gibt es genug zu tun: Angebote von den Professionisten einholen, das Konto checken (dazu mehr im nächsten Artikel) und vor allem klären, wo die ganze Familie wohnen soll, während das aktuelle Refugium in ein Baugebiet verwandelt wird. Wo werden wir nur wohnen?

In der Zwischenzeit gibt es also genug zu tun, bis die Baubewilligung nach Prüfung durch die Behörden eintrudelt. Und dann heißt es noch 14 Tage auf die Planeinsicht für die Nachbarn warten – und dann: Hurra, der finale Bescheid ist da!

Aber aufgepasst: ab dem Datum des Bescheids muss der Baubeginn innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen und die Fertigstellung spätestens nach fünf Jahren in unserem Bundesland. Spoiler-Alarm: Diese Fristen wollten wir sowieso nicht ausreizen, und das Projekt wurde tatsächlich in genau einem Jahr durchgezogen. Trotzdem sollte man die Meldung des tatsächlichen Baubeginns nicht vergessen – denn das könnte sonst unangnehm und recht teuer werden.

Was könnten nun die Analogien zu Ihrem Unternehmen sein? „ENTRÄTSELN“ Sie den Artikel und hinterlassen Sie einen Kommentar! Wir sind gespannt!

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